für Bauherren

Auszüge / Service

Neben den Vermessungs- und Katasterverwaltungen erhalten sie ebenfalls bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren amtliche Auszüge aus der Liegenschaftskarte und der Liegenschaftsbeschreibung. Für ihren Bauantrag benötigen sie einen amtlichen Kartenauszug i.d.R. Maßstab 1:1000 sowie einen Flurstücks- und Eigentümernachweis für ihr Flurstück und die direkt angrenzenden Nachbarflurstücke.

Ebenso stehen über die Datenbereitstellung der Landesvermessung Luftbildaufnahmen als Orthophotos zur Verfügung.

Vereinigung / Verschmelzung

Sofern sie planen über mehrere Flurstücke übergreifend zu bauen, müssen sie die Flurstück im Vorfeld zu einem Grundstück im Sinne der Grundbuchordnung zusammenfassen. Dies erfolgt bei uns über einen formalen Antrag, welcher dann dem Grundbuchamt zugeht. 
Sofern dies gewünscht ist und die entsprechenden Voraussetzungen der rechtlichen Belastungen gegeben sind, kann nach der Vereinigung im Grundbuch noch eine katasterrechtliche Verschmelzung, also ein Zusammenfassen zu einer Flurstücksparzelle, erfolgen. 

Bestandsaufnahme / Topografie

Damit ihr Architekt die Planung ihres Bauvorhabens an die örtlichen Begebenheiten anpassen kann, wird eine topografische Bestandsaufnahme benötigt. Hierfür stehen wir ihnen mit verschiedenen Aufnahmemethoden zur Verfügung. Neben der klassischen Tachymeteraufnahme bieten wir auch 3D-Scanmethoden und Luftbildaufnahmen mittels Drohne an. 

Für eine vorläufige Planung können die durch die Landesvermessung bereitgestellten Oberflächenmodelle aus LIDAR-Befliegungen verwendet werden. Gerne bieten wir hierfür den entsprechenden Abruf und Umwandlung für CAD-Anwendungen an.

Bauabsteckung

Für die Positionierung ihres Neubaus auf ihrem Grundstück, werden von uns die Planungsunterlagen ihres Architekten in die Örtlichkeit übertragen. Vor den Erdarbeiten erfolgt eine Grobabsteckung für den Erdbauer als Orientierungsfläche. Nach Fertigstellung des Bauuntergrunds erfolgt dann die Feinabsteckung auf bauseits gestelltem Schnurgerüst für die Orientierung der Rohbauachsen.

Für das Bauen im Bestand empfiehlt sich grundsätzlich die Beauftragung eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs oder eines Sachverständigen für Absteckungen (siehe Fachliste der Ingenieurkammer) um die Einhaltung von Grenzabständen zu gewährleisten.

amtl. Gebäudeeinmessung

Als Eigentümer eines Neubaus haben sie nach §18 des Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) bis spätestens einen Monat nach der Fertigstellung des Rohbaus die Gebäudeeinmessung auf ihre Kosten bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder beim Vermessungs- und Katasteramt zu beantragen. Gerne erstellen wir ihnen eine Kostenschätzung, sprechen sie uns einfach an.
 

Wünschen sie eine Beratung?

Telefon: 06746 / 730 650

E-mail: info@vermessung-rlp.de

Anschrift: Hauptstraße 1, 56291 Pfalzfeld

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