für Architekt / Baufirma

Auszüge / Service

Neben den Vermessungs- und Katasterverwaltungen erhalten sie ebenfalls bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren amtliche Auszüge aus der Liegenschaftskarte und der Liegenschaftsbeschreibung. 

Ebenso stehen über die Datenbereitstellung der Landesvermessung Luftbildaufnahmen als Orthophotos zur Verfügung.

Vereinigung / Verschmelzung

Sofern sie planen über mehrere Flurstücke übergreifend zu planen, müssen sie die Flurstück im Vorfeld zu einem Grundstück im Sinne der Grundbuchordnung zusammenfassen. Dies erfolgt bei uns über einen formalen Antrag des Eigentümers, welcher dann dem Grundbuchamt zugeht. 
Sofern dies gewünscht ist und die entsprechenden Voraussetzungen der rechtlichen Belastungen gegeben sind, kann nach der Vereinigung im Grundbuch noch eine katasterrechtliche Verschmelzung, also ein Zusammenfassen zu einer Flurstücksparzelle, erfolgen. 

Bestandsaufnahme / Topografie

Für die Anpassung der Planung an die örtlichen Begebenheiten stehen wir ihnen neben der klassischen Tachymeteraufnahme auch mit 3D-Scanmethoden und Luftbildaufnahmen mittels Drohne für die Aufnahme der örtlichen Topographie zur Verfügung. 

Für eine vorläufige Planung können die durch die Landesvermessung bereitgestellten Oberflächenmodelle aus LIDAR-Befliegungen verwendet werden. Gerne bieten wir hierfür den entsprechenden Abruf und Umwandlung für CAD-Anwendungen an.

3D - Aufmaß / Massenermittlung

Für Bestandserfassungen stehen wir ihnen mit verschiedenen Aufnahmemethoden zur Verfügung. Neben der klassischen Tachymeteraufnahme bieten wir auch 3D-Scanmethoden und Luftbildvermessung mittels Drohne an. Durch Georeferenzierung der 3D-Scans können wir ihnen ein verformungstreues Modell ihres Bestandsgebäudes anbieten. Gerne beraten wir sie individuell für die passende Methodik für ihr Projekt.

Aus den erfassten dreidimensionalen Daten bieten wir ebenfalls Massenermittlungen zu Kalkulations- und Abrechnungszwecken an. 

Bauabsteckung

Für die Positionierung des Neubaus im Grundstück, werden von uns die Planungsunterlagen in die Örtlichkeit übertragen. Bitte beachten sie, dass wir in unserem Portfolio kein Schnurgerüst anbieten. Unsere Feinabsteckungen erfolgen, je nach Wunsch und Bauprojekt, auf bauseits gestelltem Schnurgerüst oder als Bodenhülsen im Planum.

Für das Bauen im Bestand empfiehlt sich grundsätzlich die Beauftragung eines Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurs oder eines Sachverständigen für Absteckungen (siehe Fachliste der Ingenieurkammer) um die Einhaltung von Grenzabständen zu gewährleisten.

amtl. Gebäudeeinmessung

Die Eigentümer eines Neubaus haben nach §18 des Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) bis spätestens einen Monat nach der Fertigstellung des Rohbaus die Gebäudeeinmessung auf ihre Kosten bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder beim Vermessungs- und Katasteramt zu beantragen. Gerne erstellen wir eine Kostenschätzung, sprechen sie uns einfach an.
 

Wünschen sie eine Beratung?

Telefon: 06746 / 730 650

E-mail: info@vermessung-rlp.de

Anschrift: Hauptstraße 1, 56291 Pfalzfeld

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