für Grundstückseigentümer

Auszüge / Service

Neben den Vermessungs- und Katasterverwaltungen erhalten sie ebenfalls bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren amtliche Auszüge aus der Liegenschaftskarte und der Liegenschaftsbeschreibung. 

Ebenso stehen über die Datenbereitstellung der Landesvermessung Luftbildaufnahmen als Orthophotos zur Verfügung.

Vereinigung / Verschmelzung

Gerne bieten wir ihnen die Abwicklung einer grundbuchrechtlichen Vereinigung mehrerer Flurstücksparzellen zu einem Grundstück an. Dies erfolgt bei uns über einen formalen Antrag, welcher dann dem Grundbuchamt zugeht. 

Sofern dies gewünscht ist und die entsprechenden Voraussetzungen der rechtlichen Belastungen gegeben sind, kann nach der Vereinigung im Grundbuch noch eine katasterrechtliche Verschmelzung, also ein Zusammenfassen zu einer Flurstücksparzelle, erfolgen. 

Teilungsvermessung / Sonderung

Egal ob Verkauf, Erwerb oder Erbenaufteilung, die Zerlegung eines Flurstücks kann aus vielen verschiedenen Gründen erforderlich werden. Die Zerlegungsvermessung (oder Teilungsvermessung) ist eine örtliche Messung, bei der die vorhandenen Grenzen untersucht und an der gewünschten Stelle mit Hilfe von neuen Grenzmarken der neue Grenzverlauf gekennzeichnet wird. Als Öffentliche Vermessungsstelle dürfen wir solche Liegenschaftsvermessungen vornehmen.

Bei einer qualifizierten Sonderung wird der gleiche Rechtszustand, wie bei einer Zerlegungsvermessung erzeugt. Allerdings findet hier keine örtliche Vermessung statt, weshalb auch keine Grenzmarkierungen gesetzt werden. Die qualifizierte Sonderung ist nur unter bestimmten Voraussetzungen des Liegenschaftskatasters möglich. Eine Prüfung auf Zulässigkeit einer solchen Vermessung übernehmen wir gerne.

Für eine individuelle Kostenschätzung sprechen sie uns einfach an!

Grenzwiederherstellungen

Die Grenzwiederherstellung ist eine Liegenschaftsvermessung bei welcher die bestehenden Grenzpunkte aufgesucht und in ihrer Lage kontrolliert werden. Nicht mehr vohandene Grenzpunkte werden im Rahmen des Antrags wiederhergestellt und bekommen eine neue Grenzmarke.

Bestandsaufnahme / Topografie

Egal ob für die Gartenplanung oder für zukünftige Bauvorhaben, erst mit der Erfassung des aktuellen Bestandes können sie die Planung finalisieren. Gerne erstellen wir ihnen eine Bestandsaufnahme ihres Grundstücks. Neben der klassischen Tachymeteraufnahme bieten wir auch 3D-Scanmethoden und Luftbildaufnahmen mittels Drohne an. 

Für eine vorläufige Planung können die durch die Landesvermessung bereitgestellten Oberflächenmodelle aus LIDAR-Befliegungen verwendet werden. Gerne bieten wir hierfür den entsprechenden Abruf und die Umwandlung für CAD-Anwendungen an.

Wünschen sie eine Beratung?

Telefon: 06746 / 730 650

E-mail: info@vermessung-rlp.de

Anschrift: Hauptstraße 1, 56291 Pfalzfeld

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