für Kommunen

Vereinigung / Verschmelzung

Im Zuge von  Flächenbereinigungen bzw. Flächenzusammenfassungen bieten wir die Vorbereitung und Abwicklung von Vereinigungsanträgen an.

Sofern dies gewünscht ist und die entsprechenden Voraussetzungen der rechtlichen Belastungen gegeben sind, kann nach der Vereinigung im Grundbuch noch eine katasterrechtliche Verschmelzung, also ein Zusammenfassen zu einer Flurstücksparzelle, erfolgen. 

Dieser Vorgang wird insbesondere im Vorfeld von Liegenschaftsvermessungen für Straßen oder Neubaugebiete notwendig, um die Vermessungskosten deutlich zu senken und die spätere Flurstücksaufteilung zu vereinfachen.

Neubaugebiete

Für die Bildung von neuen Bauflächen stehen uns verschiedene Abläufe zur Verfügung, welche alle entsprechende Vor- und Nachteile sowohl gebührentechnischer als auch bauablauftechnischer Natur mit sich bringen. Sofern sie in ihrer Gemeinde die Erschließung eines neues Baugebietes planen, bieten wir gerne eine Beratung, auch im Rahmen einer Gemeinderatssitzung, an. 

Bitte beachten sie, dass die verschiedenen Vermessungsabläufe vom Zeitpunkt der Beauftragung abhängen. Denken sie daher an die frühzeitige Beteiligung der öffentlichen Vermessungsstelle bereits zum Zeitpunkt der Entwurfsplanung!
 

Straßen

Für den Ausbau von Bestandsstraßen werden oftmals die bestehenden Flurstücksgrenzen überschritten (Grunderwerb) oder im Rahmen einer vorübergehenden Inanspruchnahme zerstört. Dann wird eine Straßenschlussvermessung notwendig, die die zerstörten Grenzmarken wiederherstellt und die überbauten bzw. zurückbleibenden Bestandteile des Straßenkörpers katasterrechtlich herausteilt und für den Erwerb oder Verkauf vorbereitet. Hierfür ist die frühzeitige Beteiligung der öffentlichen Vermessungsstelle für die Sicherung der noch vorhandenen Grenzmarken vor Ausbau erforderlich.

Gerne bieten wir auf Anfrage auch Bestandteile von baubegleitenden Vermessungsarbeiten an. 

Bitte beachten sie, dass Vermessungsabläufe vom Zeitpunkt der Beauftragung abhängen. Denken sie daher an die frühzeitige Beteiligung der öffentlichen Vermessungsstelle bereits zum Zeitpunkt der Entwurfsplanung!

Entwurfsplanung - Topografie

Damit ihr Planungsbüro die Planung ihres Bauvorhabens an die örtlichen Begebenheiten anpassen kann, wird eine topografische Bestandsaufnahme benötigt. Hierfür stehen wir ihnen mit verschiedenen Aufnahmemethoden zur Verfügung. Neben der klassischen Tachymeteraufnahme bieten wir auch 3D-Scanmethoden und Luftbildaufnahmen mittels Drohne an. 

Für eine vorläufige Planung können auch die durch die Landesvermessung bereitgestellten Oberflächenmodelle aus LIDAR-Befliegungen verwendet werden. Gerne bieten wir hierfür den entsprechenden Abruf und Umwandlung für CAD-Anwendungen an.

amtl. Gebäudeeinmessung

Die Eigentümer eines Neubaus haben nach §18 des Landesgesetz über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) bis spätestens einen Monat nach der Fertigstellung des Rohbaus die Gebäudeeinmessung auf ihre Kosten bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur oder beim Vermessungs- und Katasteramt zu beantragen. Gerne erstellen wir eine Kostenschätzung, sprechen sie uns einfach an.
 

Wünschen sie eine Beratung?

Telefon: 06746 / 730 650

E-mail: info@vermessung-rlp.de

Anschrift: Hauptstraße 1, 56291 Pfalzfeld

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